Jugendgruppe1

 

Gute Jugendarbeit ist eine Investition in die Zukunft des Vereins.

 

Ziel der Jugendgruppe des BFV Nagoldtal e.V. ist es, unseren Junganglern zwischen 10 und 18 Jahren, unter anderem durch schonende und fischwaidgerechte Befischung der Gewässer, die Achtung gegenüber der Natur und Kreatur und somit der dem Fischer obliegende Hege- und Pflegegrundsatz zu vermitteln.

 

Durch regelmäßiges Fischen in unseren Gewässern werden die Grundlagen der unterschiedlichen Angeltechniken, grundsätzliche Eigenschaften der in unseren Gewässern vorkommenden Fischarten und der richtige Umgang mit gefangenen Fischen den Mitgliedern der Jugendgruppe nahegebracht.

 

Damit auch der Spaßfaktor nicht zu kurz kommt, findet ein abwechslungsreiches Programm statt. Ein Highlight ist immer wieder das jährliche Angelzeltlager in der „Wildnis“ des vereinseigenen Baggersees in Leimersheim. Das gemeinsame Fischen dient dazu, Freundschaften zu schließen und die Gemeinschaft zu stärken. Die Jungangler werden erfahren, was Hilfsbereitschaft, Kameradschaft und Verantwortung in der Praxis bedeuten.

 

Jungangler werden:

 

Der BFV Nagoldtal e.V. ist bestrebt Kindern und Jugendlichen die Ausübung der Angelfischerei zu ermöglichen und fördert aktiv die Jugendarbeit. Deswegen gibt es für Kinder und Jugendliche keine Wartezeit und es kann das ganze Jahr über dem BFV Nagoldtal e.V. beigetreten werden.

 

Gerne kann an einem Jugendfischtermin vorab hineingeschnuppert werden, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Dieser Schnuppertermin ist völlig unverbindlich und kostenlos.

 

Jugendliche können ab einem Alter von 10 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne bestandene Fischerprüfung als Jugendmitglied aufgenommen werden, wenn Sie im Besitz eines gültigen Jugendfischereischeins sind. Die Aufnahmegebühr für Jugendliche beträgt derzeit EUR 110,-.Voraussetzung für die Aufnahme ist der Besuch des vom Verein durchgeführten Vorbereitungslehrganges zur Fischerprüfung im Umfang von 30 Stunden. Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos, vorausgesetzt der Jugendliche strebt keine unmittelbar an den Kurs anschließende Prüfung an. Spätestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres muss der Jugendliche den Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erbringen. 

 

Auf Antrag kann ein Jugendmitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres die Vollmitgliedschaft erhalten. Die Teilnahme eines jugendlichen Vollmitglieds am Jugendfischen bleibt weiterhin möglich.

 

Jugendliche, die in unmittelbarem Anschluss an eine mindestens zweijährige Zugehörigkeit zur Jugendgruppe des Vereins Vollmitglied werden, haben keine weitere Aufnahmegebühr mehr zu entrichten. Für die ersten drei Jahre ihrer Vollmitgliedschaft wird Ihnen auf Antrag die Hälfte der jeweils festgesetzten Fischkartenumlage erlassen. Im Gegenzug erhöhen sich für Jugendliche, welche die zuvor genannte Regelung in Anspruch nehmen, die zu leistenden Pflichtarbeitsdienststunden um die Hälfte der jeweils festgelegten Stundenzahl, d.h. bei der zur Zeit gültigen Regelung sind 18 anstatt 12 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr zu leisten.

 

Formular Aufnahmeantrag:

 

Wenn du uns beitreten möchtest, klicke hier um den Aufnahmeantrag inklusive Einverständniserklärung für Jungangler und SEPA Formular als PDF-Download zu erhalten. Den Antrag bitte komplett leserlich ausfüllen und an die im Formular angegebene Adresse senden.

 

Jugendgruppe2

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